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EU-Entscheidung: „Veggieburger“ darf weiterhin so heißen

Die EU erlaubt weiterhin die Verwendung von Begriffen wie Veggieburger für pflanzliche Produkte, nachdem ein geplantes Namensverbot gescheitert ist. Während bestimmte Fleischbegriffe geschützt bleiben, können Hersteller bekannte Bezeichnungen für vegetarische Alternativen nutzen.

EU-Entscheidung: „Veggieburger“ darf weiterhin so heißen

Der Streit um die Nomenklatur pflanzlicher Fleischalternativen hat vorerst eine Entscheidung gefunden: Begriffe wie Veggieburger oder vegetarische Wurst dürfen weiterhin in der Europäischen Union verwendet werden. Ein angestrebtes Verbot dieser Bezeichnungen konnte sich in den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten nicht durchsetzen.

EU-Verbot für Begriffe wie Veggieburger gescheitert

In der EU bleibt es somit gestattet, pflanzliche Produkte unter Namen wie Veggieburger oder vegetarische Wurst anzubieten. Ein entsprechendes Verbot wurde in den Verhandlungen nicht durchgesetzt, was bedeutet, dass Hersteller weiterhin auf diese gängigen Begriffe zurückgreifen können, auch wenn ihre Produkte kein Fleisch enthalten.

Einige Fleischbegriffe bleiben geschützt

Dennoch wurde in den Beratungen festgelegt, dass bestimmte Bezeichnungen künftig ausschließlich für tierische Produkte reserviert bleiben. Hierzu zählen spezifische Fleischbegriffe wie Rindfleisch, Schweinefleisch sowie bestimmte Teilstücke. Allgemeinere Begriffe wie Burger, Schnitzel oder Wurst dürfen hingegen weiterhin für vegetarische und vegane Alternativen verwendet werden.

Initiative aus dem Europaparlament

Der Vorstoß für strengere Regelungen kam vor allem von der konservativen EVP-Fraktion. Eine maßgebliche Rolle spielte dabei die französische Europaabgeordnete Céline Imart. Sie vertrat die Auffassung, dass Begriffe wie Veggieburger potenzielle Verbraucher irreführen könnten und dass der Schutz europäischer Rinderhalter von Bedeutung sei.

Widerstand von Verbraucherschützern und Unternehmen

Verbraucherorganisationen äußerten sich jedoch kritisch zu dieser Sichtweise. Die Organisation BEUC betonte, dass die meisten Konsumenten sehr wohl wüssten, dass Produkte mit Bezeichnungen wie Veggieburger kein Fleisch enthalten. Auch große Unternehmen aus dem Einzelhandel und der Gastronomie, darunter Aldi Süd, Lidl, Burger King und Rügenwalder Mühle, sprachen sich gegen ein Verbot aus.

Wirtschaftliche Folgen eines Verbots befürchtet

Die Branche warnte vor erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen. Deutschland gilt als der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Der Branchenverband Bundesverband für Alternative Proteinquellen hatte im Vorfeld geschätzt, dass ein Verbot bestimmter Produktnamen Kosten von etwa 250 Millionen Euro verursachen könnte.

Diskussion könnte erneut aufkommen

Die derzeitige Regelung ist zunächst bis Ende 2027 gültig. Im Rahmen der bevorstehenden Reform der europäischen Agrarpolitik könnte die Debatte über die Bezeichnung pflanzlicher Produkte erneut auf die politische Agenda gelangen.

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