Eine neue Petition hat das Ziel, Hape Kerkeling als möglichen Nachfolger von Frank-Walter Steinmeier für das Amt des Bundespräsidenten zu nominieren. Die Initiative richtet sich an die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien und fordert deren Unterstützung für Kerkeling als gemeinsamen, überparteilichen Kandidaten bei der Wahl am 30. Januar 2027. Dabei wird betont, dass Kerkeling ein Symbol für ein „modernes, weltoffenes Deutschland“ ist, das sich seiner Wurzeln sowie humanistischen, demokratischen und christlichen Werten bewusst bleibt. Zudem wird hervorgehoben, dass er alle Menschen unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund auf Augenhöhe anspricht. In der Petition wird er als „Brückenbauer für eine verunsicherte Gesellschaft“ beschrieben.
Ein wesentlicher Punkt der Petition beinhaltet Kerkelings bewegende Ansprache in der Gedenkstätte Buchenwald am 12. April. Dort erinnerte er an seinen Großvater Hermann Kerkeling, der drei Jahre im Konzentrationslager verbrachte. Der Entertainer engagiert sich seit Jahren aktiv gegen Antisemitismus, den er als einen „Angriff auf die Menschlichkeit“ ansieht.
Während des 35. Kinofests Lünen, wo er für sein Lebenswerk als Entertainer geehrt wurde, äußerte Kerkeling sich zu seinen politischen Ambitionen. Auf die Frage, ob er sich eine Kandidatur zum Bundespräsidenten vorstellen könne, erklärte er, dass er vor einem Jahrzehnt ausgeschlossen hätte, dies für möglich zu halten. Angesichts der gegenwärtigen weltpolitischen Lage und der Führungspersönlichkeiten in vielen Ländern schließe er jedoch nichts mehr aus.
Kerkeling hat bereits Erfahrungen mit dem Amtssitz des Bundespräsidenten, Schloss Bellevue. Im Jahr 1991 trat er dort als Königin Beatrix der Niederlande verkleidet auf, um „lecker Mittagessen“ zu wollen. In seiner Dankesrede in Lünen erwähnte er, dass es sich um eine „schöne Immobilie“ handle und dass er kein „hundertprozentiges Nein“ zu Bellevue als potenziellen neuen Wohnsitz abgeben würde.
Die Amtszeit von Frank-Walter Steinmeier endet am 18. März 2027; eine Wiederwahl ist gemäß der deutschen Verfassung nicht zulässig.
Quellen: n-tv, RTL
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