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Flensburger Richter spricht Urteil gegen Mann für den brutalen Tod eines Hundes aus

Ein Flensburger Gericht verurteilt einen Mann wegen der grausamen Tötung des Hundes Buddy. Der Angeklagte erhält eine zehnmonatige Bewährungsstrafe und muss 3.000 Euro an ein Tierheim zahlen.

Flensburger Richter spricht Urteil gegen Mann für den brutalen Tod eines Hundes aus
Bildquelle: (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

„Was geschehen ist, tut mir leid“, so der Angeklagte Andy W. vor der Urteilsverkündung im Amtsgericht Flensburg. Die Verhandlung, die am Dienstag, den 11. August 2026, stattfand, drehte sich um die grausame Tötung des Hundes Buddy. Während des Plädoyers der Staatsanwaltschaft blieb der 38-Jährige regungslos.

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Der Fall nahm seinen Anfang am 1. April 2025, als eine Spaziergängerin im Wald bei Flensburg auf Buddy stieß. Der kleine Rüde hing an einem dünnen Seil an einem Baum, seine Pfoten berührten kaum den Boden. Eine anschließende Obduktion ergab, dass der Tod des Hundes durch Strangulation verursacht wurde. Ein Tiermediziner, der im Prozess aussagte, berichtete, dass Buddy während seines Todeskampfes etwa sieben Minuten lang unerträgliche Schmerzen und Angst erlitten hatte.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls war Andy W. mit Buddys Halterin in einer Beziehung. Ihm wurde vorgeworfen, den Hund Ende März 2025 nicht wie vereinbart entweder zur Euthanasie zu bringen oder in ein Tierheim zu geben, sondern ihn stattdessen im Wald aufzuhängen. Diese Tat wurde durch den bevorstehenden Umzug des Paares in eine haustierverbotene Wohnung motiviert.

Im Laufe des Verfahrens bestritt Andy W. die Vorwürfe und erklärte, er habe Buddy einem Bekannten übergeben. Allerdings konnte er weder den Namen noch die Kontaktdaten dieser Person angeben und geriet dadurch in Widersprüche.

Nach Prüfung der Beweise kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass Andy W. für Buddys Tod verantwortlich war. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die jedoch auf Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Darüber hinaus muss er 3.000 Euro an das Tierheim Flensburg zahlen, was der Forderung der Staatsanwaltschaft entsprach. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

Die Richterin stellte klar, dass der Hund noch lebte, als er aufgehängt wurde, und bezeichnete den Tod als qualvoll. Sie führte aus, dass der Hund Andy W. genervt habe. Eine Abgabe des Tieres ins Tierheim war für ihn keine Option, da die Halterin Buddy möglicherweise zurückgeholt hätte, was bereits im Jahr 2024 geschehen war. Zu dem Zeitpunkt der Tat waren Andy W. und die Halterin seit rund zwei Monaten ein Paar und haben mittlerweile ein gemeinsames Kind.

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Quellen: RTL, Bewährungsstrafe im Prozess um erhängten Hund „Buddy“

Bildquelle: Bildquelle: (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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