„Wir müssen jetzt handeln, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten“, sagt ein betroffener Autofahrer zur bevorstehenden Umtauschfrist für Führerscheine.
Umtauschpflicht für Führerscheine rückt näher
Die Frist für den Umtausch von Führerscheinen steht bevor. Bis zum 19. Januar 2027 sind Millionen Autofahrer verpflichtet, ihren Führerschein zu erneuern. Dies betrifft insbesondere unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum, das im Feld 4a des Führerscheins vermerkt ist, und nicht das Jahr der bestandenen Fahrprüfung.
Ausnahmen für Senioren
Eine Ausnahme gilt für ältere Fahrer: Personen, die vor 1953 geboren wurden, haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit, ihren Führerschein umzutauschen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter des Führerscheins, ob er aus Papier oder Plastik besteht.
Geplante Fristen für die kommenden Jahre
Die Umtauschpflicht wird schrittweise umgesetzt. Die Fristen für die folgenden Jahrgänge sind wie folgt festgelegt:
- Bis 19. Januar 2028: Ausstellungsjahre 2005 bis 2007
- Bis 19. Januar 2029: Ausstellungsjahr 2008
- Bis 19. Januar 2030: Ausstellungsjahr 2009
Kosten und erforderliche Dokumente
Der Umtausch selbst ist unkompliziert. Es sind keine neuen Fahrprüfungen oder gesundheitlichen Tests erforderlich. Alle bestehenden Fahrberechtigungen bleiben unverändert gültig. Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren, danach muss lediglich das Dokument erneuert werden, während die Fahrerlaubnis unbefristet bleibt.
Verwarnung bei Versäumnis
Wer die Frist versäumt, fährt ab dem 20. Januar 2027 mit einem ungültigen Führerschein. Dies stellt zwar keine Straftat dar, wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, kann jedoch bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden. Angesichts der hohen Nachfrage bei Bürgerämtern und Führerscheinstellen ist es ratsam, den Umtausch nicht unnötig hinauszuzögern.
Benötigte Unterlagen für den Umtausch
Für den Antrag auf Umtausch sind folgende Dokumente erforderlich:
- Aktueller Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Die Gebühr für den Umtausch beträgt etwa 25 Euro.
Quellen: t-online
Bildquelle: Raimond Spekking via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)