Für viele Männer, die vor 1993 geboren wurden, ist die Musterung bei der Bundeswehr ein vertrauter Prozess. Diese Maßnahme beurteilt die Eignung für den Wehrdienst. Ab 1993 mussten nur Männer und Frauen, die sich freiwillig meldeten, zur Musterung erscheinen. Mit einer neuen Regelung, beschlossen von der Bundesregierung, sind jedoch junge Männer ab dem Jahrgang 2008 wieder zur Musterung verpflichtet. Die flächendeckende Einführung dieser Regelung ist für Mitte 2027 angedacht.
Vor der Musterung sind die angehenden Wehrdienstleistenden verpflichtet, einen umfassenden Fragebogen auszufüllen. Dieser enthält Angaben zu Krankheiten, früheren Operationen, persönlichen Daten und eine Selbsteinschätzung. Wer den Fragebogen nicht ausfüllt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 250 Euro rechnen. Nach dem Ausfüllen vereinbart die Bundeswehr einen Termin für die Musterung. Über den Ablauf kursieren zahlreiche Halbwahrheiten, allerdings stellt die Bundeswehr auf ihrer Webseite eine ausführliche Beschreibung zur Verfügung.
Ärztliche Untersuchung und Tests
Ein zentraler Bestandteil der Musterung ist die ärztliche Untersuchung, bei der die im Fragebogen gegebenen Antworten erörtert und eine Ganzkörperuntersuchung durchgeführt wird. Zu den Tests zählen Hör- und Sehtests, die Überprüfung des Bewegungsapparates, die Analyse der Herz-Kreislauf-Werte sowie Untersuchungen von Lunge, Bauchorganen, Urin und Blut. Männliche Bewerber unterliegen zudem einer Untersuchung der Hoden, um etwaige Zysten oder Krankheiten festzustellen. Dieser Schritt wird als umfassender Gesundheitscheck angesehen. Kritiker äußern jedoch Bedenken zur routinemäßigen Untersuchung der männlichen Genitalien. Laut einer Sprecherin der Bundeswehr kann dieser Untersuchungsteil abgelehnt werden, ohne dass dies als Ordnungswidrigkeit gilt. In einem solchen Fall wird ein Facharzt zurate gezogen, um eine Befundung vorzunehmen.
Zusätzlich gehört der CAT-Test zur Musterung – ein standardisierter Computer-Test, der logisches Denken, Konzentration, Reaktionsfähigkeit und räumliches Vorstellungsvermögen bewertet. Nach diesem Test findet ein kurzes Auswertungsgespräch statt. Darüber hinaus gibt es ein persönliches oder psychologisches Gespräch, in dem Themen wie Teamfähigkeit, Motivation und der Umgang mit Stress behandelt werden. Ein psychologisches Gespräch ist in der Regel nur bei auffälligen Testergebnissen oder spezifischen Angaben im Fragebogen vorgesehen. Bewerber mit dem Ziel einer Offizierslaufbahn müssen sich einem detaillierteren Gespräch vor einer Kommission unterziehen und einen Fitness-Test ablegen. Für diejenigen, die nur Wehrdienst leisten oder später eine Laufbahn als Zeitsoldat anstreben, wird der Fitness-Test zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Standorte der Musterung und Ablauf
Die Musterung findet in Karrierecentern oder spezifischen Musterungszentren der Bundeswehr statt. Bis Mitte 2027 sollen insgesamt 24 solcher Zentren bundesweit eingerichtet werden. Bei längerer Anreise haben Bewerber die Möglichkeit, kostenlose Übernachtungen und Verpflegung in der Kaserne in Anspruch zu nehmen. Die gesamte Musterung soll normalerweise nicht mehr als einen Tag in Anspruch nehmen.
Die vollständige Durchführung der Musterung für die Jahrgänge wird sich jedoch verzögern, da die Musterungszentren noch im Aufbau befinden und zusätzliches medizinisches Personal benötigt wird. Sollte bis zur genannten Frist alles bereit sein, muss die Bundeswehr zunächst den Rückstau ab dem Jahrgang 2008 abarbeiten.
Regelungen für Frauen
Frauen können weiterhin einen freiwilligen Wehrdienst in Anspruch nehmen. In diesem Fall sind auch sie verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen und zur Musterung zu erscheinen, sofern sie dazu eingeladen werden. Im Gegensatz zu den männlichen Bewerbern gibt es für Frauen keine routinemäßige Untersuchung der Genitalien. Stattdessen wird in der Regel ein frauenärztliches Attest verlangt, das nicht älter als zwölf Monate sein darf.
Ergebnisse der Musterung und weitere Schritte
Die Bundeswehr klassifiziert die Wehrdienstleistenden in verschiedene Tauglichkeits- und Verwendungsgrade. Die wesentlichen Kategorien sind: T1 (voll dienst- und verwendungsfähig), T2 (dienstfähig, jedoch mit Einschränkungen), T4 (vorübergehend nicht dienstfähig), T5 (nicht dienstfähig, Ausmusterung) sowie T6 (dienstfähig als Reservist/in, Teilnahme an Wehrübungen).
Bewerber, die nach der Musterung als geeignet für den Wehrdienst eingestuft werden und freiwillig Dienst leisten möchten, erhalten in der Regel einige Monate vor Dienstbeginn einen Einberufungsbescheid. Vor dem Dienstbeginn erfolgt zudem eine Sicherheitsüberprüfung, um die Verfassungstreue der Bewerber zu gewährleisten. Wer als dienstfähig gemustert wurde, jedoch nicht zur Bundeswehr möchte, hat die Möglichkeit, den Dienst an der Waffe abzulehnen.
Kriegsdienstverweigerung
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt weiterhin bestehen. Derzeit ist jedoch lediglich eine verpflichtende Musterung vorgesehen, nicht aber ein verpflichtender Wehrdienst. Sollte der Bundestag die Wehrpflicht wieder einführen, könnte sich dies ändern. In diesem Fall müsste auch geklärt werden, ob und in welchem Umfang Kriegsdienstverweigerer einen Ersatzdienst leisten müssten.
Quellen: BR, abgeordnetenwatch
Bildquelle: Promifotos.de / HAUK MEDIEN ARCHIV / Alexander Hauk / www.bayern-nachrichten.de via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
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