Grillen und Schöppeln in Würzburg: Was erlaubt ist und was droht
Mit den ersten Sonnenstrahlen beginnt in Würzburg die Grillsaison am Main. Die beliebten Uferbereiche verwandeln sich in Treffpunkte für Picknicks und geselliges Beisammensein. Doch nicht überall ist das Grillen und Schöppeln erlaubt. Um mögliche Bußgelder zu vermeiden, ist es wichtig, die offiziellen Grillbereiche und aktuellen Alkoholverbote in Würzburg zu kennen.
Offizielle Grillplätze in Würzburg
Grundsätzlich ist das Grillen auf Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Grünanlagen in Würzburg untersagt. Ausnahmen bilden drei ausgewiesene Grillplätze, für deren Nutzung keine vorherige Anmeldung oder Genehmigung erforderlich ist. Es gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, grillt zuerst“.
- Mainwiesen (Zellerau): Keine fest installierten Grilleinrichtungen, aber sechs Bodenvertiefungen für eigene Grills. Bietet eine tolle Mainufer-Atmosphäre und liegt nahegelegener Spielplätze.
- Feggrube (Graf-Luckner-Weiher): Verfügt über eine feste Grilleinrichtung und ist besonders im Sommer ein beliebter Treffpunkt, auch bei Studierenden.
- Konrad-Adenauer-Brücke: Hier muss der eigene Grill mitgebracht werden. Drei Sitzgruppen sorgen für Komfort.
Sauberkeit am Grillplatz
Die Stadt Würzburg appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer, Abfall in bereitgestellte Behälter zu entsorgen oder wieder mitzunehmen. Saubere Grillplätze tragen entscheidend zum Erhalt der städtischen Freizeitqualität bei.
Alkoholverbote in der Stadt
Um Lärmbelästigung und Verschmutzung zu minimieren, gelten in bestimmten Zonen Alkoholverbote. Die Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg legt folgende Regelungen fest:
- Ganztägiges Alkoholkonsumverbot (24/7): Auf allen städtischen Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie auf dem Wagnerplatz in Grombühl.
- Nächtliches Alkoholkonsum- UND Mitführverbot (täglich von 22 bis 6 Uhr): In ausgewiesenen Party-Hotspots wie dem Mainkai (zwischen Alter Mainbrücke und Graf-Eckart-Gasse, einschließlich Alter Kranen und Juliuspromenade), der Leonhard-Frank-Promenade, dem Sanderauer Mainufer (zwischen Friedensbrücke und Sebastian-Kneipp-Steg), der Friedensbrücke und der Ludwigsbrücke (Löwenbrücke).
Wer gegen diese Verbote verstößt, erhält zunächst eine mündliche Ermahnung. Bei fehlender Einsicht oder wiederholten Verstößen droht ein Verwarngeld, meist zuzüglich einer Verwaltungsgebühr.