Ein bedauerlicher Vorfall in einer Zahnarztpraxis sorgt für Aufsehen am Amtsgericht Augsburg: Ein 44-jähriger Zahnarzt sieht sich wegen fahrlässiger Tötung konfrontiert, nachdem ein Patient in seiner Obhut zusammenbrach. Die Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf, dass der Mediziner eine übermäßige Dosis eines Beruhigungsmittels verabreichte, was fatale Folgen hatte.
Atemstillstand nach Zahnbehandlung
Am 12. Juni 2023 suchte der 67-jährige Patient Rolf H. die Zahnarztpraxis auf, um sich einer Zahnbehandlung zu unterziehen. Laut dem Staatsanwalt wurde der Mann während des Eingriffs mit dem Beruhigungsmittel Midazolam sediert, das ihn in einen Dämmerschlaf versetzte. Nach dem Ziehen der Zähne ereignete sich ein kritischer Vorfall: „Nach Einschätzung der Ermittler führte eine Überdosierung des Beruhigungsmittels zu einem Atemstillstand, gefolgt von einem Herz-Kreislauf-Stillstand,“ erklärte der Staatsanwalt.
Die Anklage besagt, dass der Verlauf in beiden Fällen „vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen sei. Der Patient wurde umgehend vom Notarzt versorgt und in die Universitätsklinik Augsburg gebracht, wo er jedoch am folgenden Tag verstarb.
Emotionale Aussagen des Angeklagten
Vor Gericht äußerte sich der angeklagte Zahnarzt betroffen: „Selbstvorwürfe begleiten mich täglich. Ich habe die Bilder ständig vor Augen und befinde mich in psychologischer Behandlung.“ Besonders bewegend war seine Aussage über den Tag des Vorfalls: „Am Todestag meines Patienten wurde meine Tochter geboren.“ Er betonte zudem, dass er ein freundschaftliches Verhältnis zu dem Patienten hatte und fügte hinzu: „Das ist das Schlimmste, was passieren kann.“
Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Zahnarzt vor, keinen Anästhesisten hinzugezogen und die Risiken der Sedierung unterschätzt zu haben. Der Angeklagte hingegen betonte, dass er für solche Eingriffe qualifiziert sei und bereits zwei Kurse zur Anwendung von Beruhigungsmitteln absolviert habe, was ihm die Erlaubnis gebe, entsprechende Medikamente zu verwenden.
Nach dem Tod des Patienten wurde ein Strafbefehl gegen den Zahnarzt erlassen, gegen den er Einspruch einlegte, was zur aktuellen öffentlichen Verhandlung führte. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
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Bildquelle: Bildquelle: Atikah Akhtar auf Unsplash
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