Das bayerische Innenministerium hat eine neue Verpflichtung für die Polizei eingeführt: Ab dem 1. Oktober 2025 müssen in Pressemitteilungen die Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen genannt werden, unabhängig vom Bezug zur Tat. Diese Regelung betrifft jedoch ausschließlich staatliche Behörden und nicht die Medienhäuser selbst. Die Redaktion von "Würzburg erleben" hat daraufhin ihre eigenen journalistischen Leitlinien bekräftigt und erläutert, unter welchen Umständen sie die Nationalität von Verdächtigen in ihren Berichten nennen wird, um eine stigmatisierende Berichterstattung zu vermeiden.
Key Takeaways
- Die bayerische Polizei ist ab Oktober 2025 verpflichtet, die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen anzugeben.
- Diese Regelung gilt nicht für Medienhäuser wie "Würzburg erleben".
- "Würzburg erleben" wird die Nationalität von Verdächtigen weiterhin nur in Ausnahmefällen nennen, basierend auf journalistischen Leitlinien.
- Ziel ist es, eine stigmatisierende Berichterstattung zu vermeiden und Vorurteile nicht zu bestärken.
Neue Vorgaben für die Polizei
Seit dem 1. Oktober 2025 gilt für die bayerische Polizei eine neue Anweisung des Innenministeriums. In allen Pressemitteilungen muss die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen aufgeführt werden. Diese Vorgabe ist unabhängig davon, ob die Nationalität einen direkten Bezug zur begangenen Straftat hat oder nicht. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Verpflichtung ausschließlich für polizeiliche Mitteilungen gilt und keine direkte Auswirkung auf die Berichterstattung von Medien hat.
Journalistische Leitlinien von "Würzburg erleben"
Die Redaktion von "Würzburg erleben" hat ihre Praxis im Umgang mit der Nennung von Nationalitäten von Tatverdächtigen bekräftigt. Sie orientiert sich weiterhin an ihren etablierten journalistischen Leitlinien, die im Einklang mit den Standards des Pressekodex stehen. Die Nationalität wird nur in spezifischen Ausnahmefällen genannt, um eine sachliche und ausgewogene Berichterstattung zu gewährleisten und die Stigmatisierung von Personengruppen zu vermeiden.
Die Kriterien für die Nennung der Nationalität umfassen:
- Besonders schwere oder außergewöhnliche Straftaten von lokaler Relevanz (z.B. Terrorismus, organisierte Kriminalität, Mord, Folter, Sprengstoffanschläge, aber auch lokal relevante Messerstechereien, Massenschlägereien, Vergewaltigungen oder schwere Raubüberfälle).
- Straftaten, die von einer größeren Gruppe begangen werden, deren Mitglieder durch gemeinsame Merkmale wie ethnische, religiöse, soziale oder nationale Herkunft verbunden sind.
- Wenn die Biografie eines Täters oder Verdächtigen über die Tat hinaus von Bedeutung ist (z.B. bei polizeibekannten Wiederholungstätern).
- Wenn der Zusammenhang zwischen der Art oder Häufigkeit einer Straftat und der Gruppenzugehörigkeit der Täter selbst zum Thema der Berichterstattung wird.
- Wenn ein Täter die Struktur seiner Herkunftsgruppe zur Tatausführung genutzt hat (z.B. im Falle von organisierter Kriminalität wie der Mafia).
Vermeidung von Stigmatisierung und Vorurteilen
Die Redaktion von "Würzburg erleben" legt großen Wert darauf, nicht zur Stigmatisierung beizutragen. Die wiederholte Nennung der Herkunft oder Nationalität im Zusammenhang mit Straftaten kann Vorurteile verstärken und ganze Gruppen pauschal in ein negatives Licht rücken. Daher wird eine Berichterstattung angestrebt, die objektiv, mit Augenmaß und unter Berücksichtigung des Sachbezugs erfolgt, wie es der Pressekodex vorsieht. Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe wird nur dann erwähnt, wenn ein begründbarer sachlicher Zusammenhang besteht.