Wichtige Informationen zum Kindergeld nach dem Schulabschluss
Nach dem Abschluss der Schulzeit eröffnet sich für junge Erwachsene eine Vielzahl an Möglichkeiten, sei es eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligendienst. Während dieser Übergangsphase ist es entscheidend, den Anspruch auf Kindergeld zu wahren, da diese Unterstützung für viele Familien von großer Bedeutung ist. Der monatliche Betrag von 259 Euro sollte nicht ungenutzt bleiben.
Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Geburtstag
Der Anspruch auf Kindergeld besteht zunächst bis zum 18. Lebensjahr; danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen kann das Kindergeld jedoch bis zum 25. Geburtstag weiter gezahlt werden. Um dies zu ermöglichen, müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch
Erstens: Wenn unmittelbar nach dem Schulabschluss eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligendienst beginnt, ist es notwendig, einen entsprechenden Vertrag oder eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen. Selbst wenn die neue Tätigkeit erst bis zu vier Monate nach dem Abschluss beginnt, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Laut der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) bleibt der Anspruch auch dann erhalten, wenn die Ausbildung oder das Studium später startet.
Zweitens: Sollte die Suche nach einem Ausbildungsplatz oder Studienplatz bislang erfolglos geblieben sein, ist es ratsam, der Familienkasse eine Absage als Nachweis vorzulegen. Wer längere Zeit auf der Suche ist, sollte sich als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit melden. Solange die Suche aktiv und durch Bewerbungen dokumentiert werden kann, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Drittens: Für Personen unter 21 Jahren, die ohne eine Ausbildung in den Arbeitsmarkt eintreten möchten und Schwierigkeiten bei der Jobsuche haben, ist es ebenfalls wichtig, sich arbeitssuchend zu melden und die Bemühungen nachzuweisen. Ein vorübergehender Job, der bis zu 20 Wochenstunden umfasst, hat keinen negativen Einfluss auf den Kindergeldanspruch.
Praktika und berufliche Orientierung
Die Familienkasse erkennt auch Praktika an, die der beruflichen Orientierung dienen, allerdings dürfen diese nicht länger als drei Monate dauern. Längere Praktika werden nur anerkannt, wenn sie nachweislich Teil der späteren Ausbildung oder des Studiums sind. In solchen Fällen kann Kindergeld für maximal zwölf Monate bezogen werden. Praktika im Ausland finden nur dann Anerkennung, wenn sie mit Inlandspraktika vergleichbar sind.
Änderungen der persönlichen Verhältnisse
Es ist von großer Bedeutung, dass alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Kindes oder der kindergeldberechtigten Person, die den Anspruch auf Kindergeld beeinflussen könnten, schnellstmöglich der Familienkasse mitgeteilt werden. Änderungsmitteilungen sind rund um die Uhr online und sicher möglich.
Fazit
Der Übergang nach dem Schulabschluss markiert einen entscheidenden Abschnitt im Leben junger Erwachsener. Um die finanzielle Unterstützung durch das Kindergeld nicht zu verlieren, ist es wichtig, die relevanten Voraussetzungen und Fristen zu beachten. Eine rechtzeitige Antragstellung sowie die Einhaltung der Nachweispflichten sind unerlässlich, um in dieser entscheidenden Lebensphase abgesichert zu sein.
Quellen: n-tv, 1-2-family
Bildquelle: Bildquelle: Daniel Dan auf Unsplash
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