Ein Urteil des Oberlandesgerichts Rostock könnte erhebliche Konsequenzen für Passagiere von Kreuzfahrten haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen mehrere Bestimmungen in den Reisebedingungen von AIDA Cruises und erzielte dabei weitgehend Erfolge. Verkündet wurde das Urteil am 22. Juli 2026, eine Revision wurde nicht genehmigt.
Das Verfahren drehte sich um drei zentrale Aspekte: die Verantwortung für Mehrkosten bei Quarantäne, die Ermächtigung des Kapitäns, einen Passagier ohne Entschädigung von Bord zu weisen, sowie die Regelungen zur Teilstornierung einer Kabine.
Ein besonders umstrittener Punkt war eine Klausel, die Passagiere verpflichtete, für zusätzliche Kosten aufzukommen, die im Falle einer durch das Unternehmen nicht verursachten Quarantäne anfallen. Hierbei waren insbesondere die zusätzlichen Verpflegungskosten an Bord von Bedeutung. Das Gericht entschied, dass diese Regelung zu ungenau sei, da sie auch Kosten für Unterkunft oder geänderte Rückreisen einschließen könnte. Dies widerspricht den gesetzlichen Vorgaben für Pauschalreisen und weist mangelnde Transparenz auf.
Ein entscheidender Aspekt des Urteils war die Unterscheidung zwischen einer Quarantäne aufgrund einer individuellen Erkrankung und einer allgemeinen Quarantäne, die mehrere oder alle Passagiere betrifft. Die ursprüngliche Klausel hatte diese Differenzierung nicht vorgesehen.
Ein weiterer strittiger Punkt war eine Klausel, die es dem Kapitän erlaubte, einen Passagier ohne Entschädigung von Bord zu schicken. Obwohl AIDA bereits im Prozess anerkannte, dass diese Bestimmung nicht mehr zur Anwendung kommt, wurde sie dennoch im Urteil erwähnt.
Der dritte Streitpunkt bezog sich auf die Regelungen zur Teilstornierung einer Kabine. In den Reisebedingungen war festgelegt, dass bei der Stornierung eines Reisenden aus einer Kabine 80 Prozent des anteiligen Reisepreises, mindestens jedoch 50 Euro, gefordert werden können. Das Gericht erklärte diese Regelung nicht pauschal für unzulässig, machte jedoch auf mögliche Probleme in Verbindung mit einer weiteren Klausel aufmerksam. Diese sah vor, dass AIDA die verbleibenden Gäste in eine kleinere Kabine umbucht, was die Möglichkeit eröffnete, die ursprüngliche Kabine erneut zu verkaufen, während gleichzeitig 80 Prozent des Preises verlangt werden. Dies könnte für die Verbraucher eine unangemessene Benachteiligung darstellen.
Die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde am 29. August 2025 beim Oberlandesgericht Rostock eingereicht. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2 UKl 2/25. Am 22. Juli 2026 wurde das Urteil gefällt, wobei Teile der Klage abgewiesen wurden.
Dieser Fall verdeutlicht für Passagiere, dass auch bei Kreuzfahrten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unrechtmäßig Kosten und Risiken auf die Urlauber abwälzen dürfen.
Quellen: rosenheim24, Süddeutsche Zeitung
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