Verbraucherwarnung zu Smart-Meter-Angeboten
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen äußert Bedenken bezüglich eines aktuellen Schreibens der DMG Deutsche Messwesen GmbH, das in Niedersachsen verbreitet wird. In dem Brief wird mit Einsparungen von bis zu 131 Euro pro Jahr geworben, wenn Haushalte einen Smart Meter installieren. Die Verbraucherzentrale rät jedoch dazu, das Angebot genau zu prüfen, da bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Einsparungen an Bedingungen geknüpft
Das Unternehmen bezieht sich in seinem Schreiben auf das Energiewirtschaftsgesetz, das eine Reduzierung der Netzentgelte vorsieht. Diese Einsparungen gelten jedoch nur für Haushalte, die neben einem Smart Meter auch steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher mit einer Leistung von mindestens 4,2 Kilowatt besitzen. Bei einer Überlastung des Stromnetzes können Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte vorübergehend drosseln, was durch eine Steuerbox aus der Ferne möglich ist. Verbraucher profitieren von einem reduzierten Netzentgelt, auch wenn keine Drosselung erfolgt.
Expertenmeinung zur Wirtschaftlichkeit
René Zietlow-Zahl, ein Fachmann für Energierecht von der Verbraucherzentrale Niedersachsen, betont, dass der Einbau eines Smart Meters nicht automatisch zu Einsparungen führt. Haushalte ohne die genannten steuerbaren Geräte sollten genau abwägen, welchen Nutzen das Angebot für sie hat. Auf der Webseite der DMG wird zudem darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Ersparnis von verschiedenen Faktoren abhängt, wie dem individuellen Stromverbrauch, dem aktuellen Tarif und der vorhandenen Ausstattung.
Hohe Betriebskosten im Vergleich
Das Schreiben der DMG informiert darüber, dass die Kosten für den Einbau des Smart Meters übernommen werden. Allerdings fallen jährliche Betriebskosten von 99 Euro an. Im Vergleich dazu liegen die jährlichen Kosten bei den grundzuständigen Messstellenbetreibern, in der Regel den örtlichen Stadtwerken, bei maximal 50 Euro, sofern der Verbrauch zwischen 10.000 und 20.000 Kilowattstunden liegt. Diese Preisobergrenze ist gesetzlich festgelegt. Für viele Privathaushalte könnte der Betrieb über den bisherigen Anbieter somit deutlich günstiger sein.
Keine Verpflichtung zum Anbieterwechsel
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist eine Endkundenmarke der Metrify Smart Metering GmbH und kein grundzuständiger Messstellenbetreiber. Verbraucher sind daher nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Ein Wechsel des bisherigen Messstellenbetreibers ist nicht notwendig, auch wenn ein Schreiben von der DMG eingegangen ist. Interessierte sollten verschiedene Angebote für die Installation und den Betrieb vergleichen, um die wirtschaftlichste Lösung zu finden.
Beratungsmöglichkeiten für Verbraucher
Für Verbraucher, die unsicher sind, ob sich die Installation eines Smart Meters für sie lohnt, besteht die Möglichkeit, die kostenlose Energierechtsberatung der Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsangebote helfen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen besser zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen.
Quellen: t-online