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Bürgergeld-Reform beschlossen

Der Bundestag hat die Reform des Bürgergeldes beschlossen, die schärfere Sanktionen und schnellere Kürzungen für mehr als fünf Millionen Empfänger vorsieht. Ab Juli 2026 tritt die neue Grundsicherung schrittweise in Kraft und soll auch die Vermittlung in Arbeit priorisieren.

Bürgergeld-Reform beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag eine umfassende Reform des Bürgergeldes beschlossen, die mehr als fünf Millionen Menschen betreffen wird. Nach monatelangen Diskussionen stimmten 321 Abgeordnete für das neue Gesetz, während 268 dagegen votierten und zwei sich enthielten. Die Reform wird sowohl von der Union als auch von der SPD unterstützt, während die Opposition, einschließlich der AfD und der Linken, die Pläne ablehnt.

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Neues Gesetz tritt schrittweise in Kraft

Die Umgestaltung der Sozialleistung in eine neue Grundsicherung soll ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten. Der Begriff „Bürgergeld“ wird dabei gestrichen. Empfänger, die nicht aktiv mitwirken, müssen mit empfindlichen Kürzungen rechnen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, ist jedoch nicht zustimmungspflichtig. Die Union hatte im Vorfeld des Bundestagswahlkampfs ein Ende des als ungerecht und kostspielig kritisierten Systems gefordert. Bürgergeld vor Reform: Regierung plant Änderungen bei Grundsicherung

„Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht“, erklärte Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, während der Debatte. „Wir müssen alles dafür tun, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, anstatt Arbeitslosigkeit zu verwalten.“ Künftig sind die Bürgergeld-Empfänger verpflichtet, ihre Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einzusetzen. Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang, und bei vielversprechenden Weiterbildungen soll insbesondere bei unter 30-Jährigen eine bevorzugte Behandlung erfolgen.

Verschärfte Sanktionen bei Fehlverhalten

Die Reform sieht eine Verschärfung der möglichen Kürzungen bei Fehlverhalten vor. Die Grundsicherung, die derzeit 563 Euro für Alleinstehende beträgt, kann für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden, wenn Arbeitslose keine Bewerbungen einreichen oder an Förderkursen nicht teilnehmen. Bei versäumten Terminen im Jobcenter wird nach dem zweiten Mal eine Kürzung von 30 Prozent für einen Monat fällig, bei wiederholtem Fehlverhalten droht eine vollständige Streichung der Leistungen.

Die Koalition plant, die verfassungsrechtlich zulässigen Sanktionen auszuschöpfen. Aktuell betreffen diese Sanktionen nur einen kleinen Teil der Leistungsberechtigten, zuletzt waren es im Schnitt weniger als 30.000 pro Monat.

Regelungen zu Totalsanktionen

Neu eingeführt werden Totalsanktionen, die bei Nichterreichbarkeit greifen sollen. Nach drei versäumten Terminen können die Jobcenter die Zahlungen einstellen, was auch die Übernahme von Wohnkosten betreffen kann. Die Behörden sind verpflichtet, den Betroffenen die Möglichkeit zur persönlichen Anhörung zu geben, etwa durch einen Anruf oder einen Besuch. Personen mit psychischen Erkrankungen sollen von diesen Regelungen ausgenommen werden.

Im Rahmen der Ausschussberatungen wurde der ursprüngliche Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) angepasst. So können Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Situation erläutern. Jobcenter dürfen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Verdacht auf eine Erkrankung zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten.

Änderungen bei Vermögensregelungen

Die Karenzzeit für die Schonung von Vermögen entfällt. Künftig müssen Einkommen und Vermögen vorrangig eingesetzt werden, bevor Leistungen gewährt werden. Die Höhe des Schonvermögens wird künftig nach dem Alter der Betroffenen festgelegt. Zudem werden die Kosten der Unterkunft nur bis zu einer festgelegten Obergrenze übernommen. Auch die Bekämpfung von Schwarzarbeit soll effektiver gestaltet werden.

Ausblick auf weitere Reformen

Im Rahmen geplanter Sozialstaatsreformen beabsichtigt die Koalition, auch andere steuerfinanzierte Sozialleistungen zu reformieren. Ziel ist es, dass sich Arbeit für die Beziehenden von Leistungen künftig mehr lohnt. Linnemann kündigte zudem Änderungen bei den Hinzuverdienstregeln und den EU-Regeln zur Freizügigkeit an.

Im Vorfeld des Bundestagswahlkampfs hatte die Union Einsparungen in Milliardenhöhe beim Bürgergeld gefordert. Das neue Gesetz sieht jedoch nur Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich pro Jahr vor. Linnemann räumte in einer RTL/ntv-Sendung ein, dass es ungewiss sei, ob größere Einsparungen realisiert werden könnten, betonte jedoch das vorhandene Potenzial. Als Faustregel gilt, dass die Integration von 100.000 Menschen in den Arbeitsmarkt Einsparungen von ein bis drei Milliarden Euro bringen könnte.

Kritik der Opposition

Im Bundestag kam es zu einem Schlagabtausch zwischen der Koalition und der Opposition, die die Reform ablehnt. Die AfD, die größte Oppositionsfraktion, kritisierte, dass die Steuerzahler kaum entlastet würden. Gerrit Huy, Abgeordneter der AfD, äußerte, dass das komplexe Gesetz einen hohen Aufwand in den Behörden verursachen werde und „Sozialmissbrauch“ nicht verringert werde.

Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus warf der schwarz-roten Koalition vor, die Schwächsten zu stigmatisieren und „unmenschliche Sanktionen“ einzuführen. Sören Pellmann, Fraktionschef der Linken, betonte, dass Sanktionen keine stabile Beschäftigung schaffen würden und dass die Koalition auf Angst statt auf Vertrauen setze.

Der SPD-Politiker Jens Peick verteidigte die Reform und betonte: „Für die, die mitmachen, ändert sich nichts.“ Seine Fraktionskollegin Daniela Rump ergänzte: „Wir stehen an der Seite der Menschen, die Hilfe benötigen, aber wir erwarten auch Einsatz.“ Rente: Viele Rentner mit wenig Geld kennen diesen Zuschuss nicht und Rentenerhöhung beschlossen: Bezüge steigen um 4,24 Prozent

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Bildquelle: ai-generated-gemini

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