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BGH entscheidet: Rückkehrpflicht für Mietwagenanbieter nach Fahrt zum Firmensitz

Der Bundesgerichtshof bestätigt die Rückkehrpflicht für Mietwagenanbieter wie Uber nach der Beförderung. Diese Regelung soll einen fairen Wettbewerb zwischen Taxis und Fahrdienstanbietern gewährleisten und schützt die Marktordnung.

BGH entscheidet: Rückkehrpflicht für Mietwagenanbieter nach Fahrt zum Firmensitz
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Bei der Nutzung von Fahrdiensten wie Uber oder Taxis denkt kaum jemand darüber nach, was nach dem Aussteigen geschieht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun Klarheit über die Rückkehrpflicht für Mietwagenanbieter geschaffen.

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Im Gegensatz zu Taxis sind Mietwagen von Fahrdienstanbietern wie Uber verpflichtet, nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückzukehren. Diese Regelung ist im Personenbeförderungsgesetz verankert.

Der erste Zivilsenat des BGH in Karlsruhe stellte fest, dass diese Rückkehrpflicht nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Zudem sah das Gericht keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es sich um einen rein nationalen Sachverhalt handelt: Die betroffenen Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Passagiere innerhalb Deutschlands.

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X Mietwagenfahrten anbietet. Laut BGH parkte ein Fahrer zwischen 10:10 und 10:22 Uhr nach dem Absetzen eines Fahrgastes an Ort und Stelle. In dieser Zeit wurde eine Testbestellung angenommen und anschließend storniert. Erst Minuten später meldete sich der Fahrer in der Uber-App ab.

Die Klägerin argumentierte, dass dies einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht darstelle. Bereits die Vorinstanzen hatten ihr einen Unterlassungsanspruch zugesprochen, was der BGH nun bestätigte. Die Berufung der Beklagten blieb erfolglos.

Rechtliche Unterschiede zwischen Taxis und Mietwagen

Die Rückkehrpflicht wird als ein Mittel angesehen, um das Ungleichgewicht zwischen Taxis und app-basierten Vermittlungsdiensten zu regulieren. Taxis unterliegen Pflichten, die für Mietwagen nicht gelten, wie die Garantie des Betriebs im genehmigten Rahmen und die Annahme auch unrentabler Aufträge. Im Gegensatz dazu können Taxis nach einer Fahrt Taxistände anfahren.

Der Hintergrund dieser Regelung reicht bis ins Jahr 1960 zurück, als das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Mietwagen keine öffentlichen Verkehrsmittel sind und somit nicht der Beförderungspflicht oder den strengen Preisbindungen unterliegen. Taxis hingegen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, erklärt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen.

Aufgrund dieser Unterschiede können Kommunen zahlreiche Vorgaben erlassen. Die Rückkehrpflicht hat eine marktordnende Funktion und ist ein wichtiges Element, um zu verhindern, dass Taxiunternehmen aufgeben müssen, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo unrentable Fahrten oft nicht übernommen werden.

Diskussion über faire Wettbewerbsbedingungen

Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag äußerte ähnliche Bedenken und betonte, dass Taxis nicht einem „ruinösen Wettbewerb“ durch andere Verkehrsformen ausgesetzt werden sollten, die keine vergleichbaren Pflichten haben. Er plädiert dafür, die Rückkehrpflicht zu verschärfen und um eine Vorbestellfrist zu ergänzen.

In Großstädten ist der Platz auf Straßen und Plätzen begrenzt, erklärt Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Funkmietwagen könnten dazu beitragen, dass Menschen auf ein eigenes Auto verzichten und dennoch flexibel bleiben. „Wo verschiedene Mobilitätsangebote um Kundinnen und Kunden konkurrieren, braucht es jedoch klare Spielregeln. Der Wettbewerb muss fair organisiert werden,“ so Schuchardt.

Allerdings gibt es auch Kritik an der Rückkehrpflicht. Selbst Befürworter räumen ein, dass diese schwer zu kontrollieren sei. Aus Sicht von Uber ist die Regelung, die aus den 1980er Jahren stammt, „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. Sie führe zu massiven Leerkilometern und verursache hohe Kosten, die letztlich von den Fahrgästen getragen werden müssen.

Ein Unternehmenssprecher erklärte: „Sie führt zu unnötigem Verkehr, Lärm und Emissionen.“ Rund 30 Prozent aller Fahrstrecken resultieren allein aus der Rückfahrt zum Betriebssitz. Zudem behindere die strikte Regelung den Aufbau dringend benötigter Mobilitätsalternativen im ländlichen Raum.

Fahrzeugzulassungen und Marktordnung

In Deutschland sind etwa 50.000 Taxis sowie 45.000 Mietwagen und 3.500 Fahrzeuge mit Gemischtgenehmigung zugelassen, wie aktuelle Daten der IHK Rheinhessen zeigen. Von rund 33.000 Taxi- und Mietwagenunternehmen sind 19.000 reine Taxi- und 8.500 reine Mietwagenbetriebe. Schätzungen zufolge wurden etwa 250.000 Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung erteilt, die jährlich mehr als 400 Millionen Fahrgäste befördern.

Für die Regelung, welche Vorschriften für ein bestimmtes Fahrzeug gelten, ist das Dachzeichen entscheidend. „Das Dachzeichen ist das Erkennungszeichen,“ erklärte Oppermann. Damit gelten die Vorschriften und Preise für Taxis. Neben der Rückkehrpflicht existieren auch weitere Instrumente zur Marktregulierung, wie Mindestbeförderungsentgelte.

Diese sind jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern unterliegen den Kommunen. In Köln gilt seit Anfang des Monats, dass Mietwagenangebote höchstens 20 Prozent günstiger sein dürfen als Taxifahrten. In Heidelberg trat im August 2025 eine Regelung in Kraft, die eine Abweichung von nur 7,5 Prozent erlaubt. „Durch die Allgemeinverfügung werden Dumpingpreise im Mietwagenverkehr unterbunden und das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV geschützt,“ teilte die Stadt mit.

Az. I ZR 123/25

Uber

Taxi

BGH

Dieses Thema im Programm: tagesschau24 | Nachrichten | 03.06.2026 | 11:00 Uhr


Quellen: tagesschau

Bildquelle: depositphotos

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