Ab Juli werden die Gehälter der Bundestagsabgeordneten automatisch angehoben. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation fordern sowohl die SPD als auch die Linke, auf diese Erhöhung zu verzichten. Unionsfraktionschef Jens Spahn hingegen bekräftigt, dass er an der geplanten Erhöhung festhalten möchte.
Jens Spahn, der Fraktionsvorsitzende der Union, bezeichnete den Mechanismus zur jährlichen Anpassung der Diäten als „gut funktionierend“. Die Bezüge der Abgeordneten orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. „Grundsätzlich sollten wir an diesem Mechanismus festhalten“, erklärte der CDU-Politiker in der ARD-Sendung Maischberger.
Automatische Anpassung seit 2014
Die Automatisierung der Diätenerhöhungen wurde 2014 eingeführt. Zuvor hatte der Bundestag selbst über die Anpassungen entschieden, was Spahn als problematisch erachtete.
Zum 1. Juli steht nun die nächste Erhöhung der Diäten an, die sich nach der Lohnentwicklung richtet. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten werden voraussichtlich von derzeit rund 11.833 Euro auf etwa 12.330 Euro vor Steuern steigen.
Widerstand von SPD und Linke
Die SPD hat bereits einen Vorschlag unterbreitet, die Erhöhung auszusetzen. Auch die Linke unterstützt diesen Vorschlag. Die Co-Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, äußerte in der ARD, dass die Abgeordneten bereits ausreichend verdienen. Ihre Fraktion werde erneut einen Antrag einbringen, um die Erhöhung zu stoppen. Sollte dieser Antrag angenommen werden, beabsichtigen die Linken, die zusätzlichen Gelder zu spenden.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte Ende April in der Sendung Maischberger angedeutet, dass er einer Aussetzung der Erhöhung zustimmen könnte. „Ich finde es richtig, dass Abgeordnete selbst in die Rentenkasse einzahlen oder dass man an die Beihilfe geht“, sagte Linnemann auf die Frage nach einer möglichen Aussetzung der Diäten. Mindestens einer dieser drei Punkte müsse umgesetzt werden, um Glaubwürdigkeit für die geplanten Reformen zu gewinnen.
Bundestagsabgeordnete haben die Wahl zwischen einer Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Quellen: tagesschau
Bildquelle: Von Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=164783220
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