Die Wohnungsnot in Deutschland hat einen kritischen Punkt erreicht, weshalb der neu eingeführte „Gebäudetyp E“ ins Leben gerufen wurde. Das „E“ symbolisiert sowohl „einfach“ als auch „experimentell“. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich momentan in der Entwicklung, um die Einzelheiten zur Schaffung dieses neuen Wohnraums festzulegen.
Vorstellung des Gebäudetyp E durch Ministerinnen
In Berlin-Neukölln besuchten Ministerinnen Verena Hubertz und Stefanie Hubig eine Wohnung in einem einfach konstruierten Mehrfamilienhaus. Vor den Kameras äußerten sie ihre positive Überraschung über die Designentscheidungen, die eine Beton-Optik zeigen und auf den ersten Blick einen unfertigen Eindruck vermitteln. In dem Büro unterhalb der Wohnung sind einige Kabelschächte sichtbar, was Teil des beabsichtigten Designs ist.
Kostensenkung durch Abweichungen von Standards
Der Kern des „Gebäudetyps E“ liegt in der Abweichung von nicht sicherheitsrelevanten Standards, um die Baukosten zu senken. Dies eröffnet die Möglichkeit, die sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“ zu ignorieren, die viele DIN-Normen umfassen, von denen viele formal freiwillig sind. Bisher hielten sich Bauherren aufgrund von Haftungsrisiken meist an diese Normen, erläuterte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Der neue Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Vertragspartnern die Möglichkeit zu geben, klare rechtliche Grundlagen zu schaffen, um festzulegen, welche Standards gelten sollen und welche bewusst nicht eingehalten werden.
Flexibilität im Bauprozess ermöglichen
Das Konzept sieht vor, dass kein strenger Katalog von Vorgaben erstellt wird. Vielmehr soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der es Architekten und Bauunternehmern erlaubt, flexibler zu agieren, ohne sich vor rechtlichen Konsequenzen fürchten zu müssen, wenn sie die „anerkannten Regeln der Technik“ nicht vollumfänglich einhalten. Dies könnte bedeuten, dass etwa weniger Steckdosen im Wohnzimmer installiert werden oder spezielle Heizkörper im Bad fehlen.
Ein innovatives Planungs- und Vertragsmodell
Bundesbauministerin Verena Hubertz hebt hervor, dass das neue Gesetz keine detaillierten Vorgaben für Wohnungen bereitstellt. Vielmehr soll der „Gebäudetyp E“ als Planungs- und Vertragskonzept dienen, um den Wohnungsbau effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Die Ministerin betont, dass die Kreativität der Architekten nicht eingeschränkt werden sollte, da jedes Gebäude einzigartig ist und von den verwendeten Materialien wie Holz oder Beton abhängt.
Erwartungen und Anforderungen an den Gebäudetyp E
Bauforscher Dietmar Walberg sieht im „Gebäudetyp E“ einen vielversprechenden Ansatz, spricht jedoch die Notwendigkeit einer klaren Definition eines „Basisstandards“ an. Dieser Standard sollte dazu dienen, die Qualität der Wohnungen zu beurteilen und sicherzustellen, dass die Mehrheit der zukünftigen Bewohner damit zufrieden ist. Walberg weist darauf hin, dass zur Steigerung des Wohnungsbaus zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung schlägt er vor, eine Vielzahl von Normen und Auflagen abzuschaffen, was zu einem Anstieg der Neubauten um ein Drittel führen könnte, während die Quadratmeterpreise sinken würden.
Kritik an Förderstrategien und Bedarf
Walberg äußert auch Kritik an den aktuellen Förderprogrammen der Bundesregierung. Er sieht einen Widerspruch darin, dass die Regierung einfaches Bauen propagiert, während gleichzeitig der Neubau gefördert wird, der besonders energieeffizient und damit kostenintensiv ist. Eine Anpassung der Förderstrategien ist seiner Meinung nach notwendig, um die unterschiedlichen Ansätze harmonisch zu vereinen.
Ausblick auf den Gesetzentwurf
Die Ministerinnen Hubertz und Hubig haben beschlossen, zunächst niedrigere Standards im Wohnungsbau zu priorisieren. Der Gesetzentwurf zum „Gebäudetyp E“ soll in den kommenden Monaten offiziell vom Kabinett verabschiedet werden, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen.
Quellen: tagesschau, n-tv