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Berufstätige Mütter übernehmen weiterhin die Mehrheit der Kinderkrankentage

Eine aktuelle AOK-Auswertung zeigt, dass 2025 über 73 Prozent der Kinderkrankentage von Müttern in Anspruch genommen wurden. Die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit bleibt damit ein zentrales Thema in deutschen Familien.

Berufstätige Mütter übernehmen weiterhin die Mehrheit der Kinderkrankentage
depositphotos

Bei der Betreuung erkrankter Kinder bleiben nach wie vor mehr berufstätige Mütter als Väter zu Hause. Dies zeigt eine Analyse der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die insbesondere in Bayern einen hohen Anteil an Müttern feststellt.

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Im Jahr 2025 nahmen fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) weibliche Kassenmitglieder in Anspruch, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK ermittelte. Der Anteil der Väter lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war dieser Anteil mit 23 Prozent am niedrigsten, während er in Sachsen mit fast 31 Prozent am höchsten war.

Carola Reimann, die Chefin des AOK-Bundesverbands, betonte, dass die überwiegende Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen durch Frauen die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien widerspiegelt. Sie wünscht sich, dass Eltern die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wer das kranke Kind betreut, und hofft, dass Männer ihren Rechtsanspruch häufiger wahrnehmen.

Ein weiteres Problem, das viele Frauen betrifft, ist der sogenannte „Mental Load“. Im Rahmen des Frauen-Generalstreiks wird auch auf dieses Thema aufmerksam gemacht.

Rechtliche Ansprüche und finanzielle Unterstützung

Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil mit eigenem Krankengeldanspruch zu. Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen können. Pro Kind und Elternteil stehen 15 Tage im Jahr zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes als Verdienstausfall.

Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium bei maximal 35 Arbeitstagen pro Elternteil und bei maximal 70 Arbeitstagen für Alleinerziehende im Jahr. Voraussetzung für den Anspruch ist ein ärztliches Attest.

Im Jahr 2025 beantragten laut AOK 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld. Im Jahr 2024 waren es noch 4,8 Prozent. Der Höchststand wurde während der Corona-Pandemie 2022 mit 5,1 Prozent erreicht. Im vergangenen Jahr entfielen im Durchschnitt 2,5 Tage auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall. Die Auswertung basierte auf Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.

In den Herbst- und Wintermonaten sind viele Kita-Kinder von Erkältungen betroffen.


Quellen: tagesschau, Der Spiegel

Bildquelle: depositphotos

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