„Wir fordern Gerechtigkeit für die betroffenen Verbraucher“, sagte ein Sprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
In Deutschland könnten zahlreiche Verbraucher von einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm profitieren. Der vzbv hat rechtliche Schritte gegen den Energieanbieter ExtraEnergie eingeleitet, der unter verschiedenen Markennamen wie ExtraGas, PrioStrom und HitEnergie tätig ist.
Im Sommer 2022, während der Energiekrise, erhöhte das Unternehmen die Preise für Bestandskunden trotz bestehender Verträge um teils mehr als 200 Prozent. Laut vzbv haben einige Verbraucher dadurch bis heute finanzielle Einbußen im fünfstelligen Bereich erlitten. Heizöl: Preise fallen um bis zu 14 Euro.
Der vzbv bezeichnet die Preiserhöhungen als rechtswidrig und hat eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Dies ermöglicht es allen betroffenen Verbrauchern, sich an der Klage zu beteiligen. Schätzungen zufolge sind bundesweit über 100.000 Haushalte betroffen.
Beteiligung an der Klage bis Montag möglich
Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, sich bis kommenden Montag in das Klageregister einzutragen. Die Registrierung erfolgt online und ist kostenfrei über die Website des Bundesamtes für Justiz möglich.
- Benötigte Informationen sind unter anderem der Grund für den Anspruch.
- Der vzbv stellt Textbausteine zur Verfügung, die im Klage-Check auf der Website des Verbands zu finden sind.
- Hier können Betroffene auch prüfen, ob ihr Fall für die Klage geeignet ist.
Es ist wichtig, schnell zu handeln, da die Frist zur Eintragung nur bis Montag läuft. Nach diesem Datum ist eine Teilnahme an der Klage nicht mehr möglich.
Erwartetes Urteil und mögliche Entschädigung
Das Oberlandesgericht Hamm wird Anfang Oktober sein Urteil verkünden. Sollte der vzbv mit seiner Klage erfolgreich sein, können die betroffenen Verbraucher ihren individuellen Schaden bei ExtraEnergie geltend machen. Dies bezieht sich auf den Betrag, den sie aufgrund der Preiserhöhung zu viel gezahlt haben. Heizöl: Preise fallen um bis zu 14 Euro.
Die Geltendmachung der Ansprüche kann jedoch erst nach Rechtskraft des Urteils erfolgen. Die Verbraucherzentrale wird in der Regel weitere Anweisungen geben, wie die betroffenen Verbraucher vorgehen müssen. Anspruch auf Entschädigung haben nur diejenigen, die sich zuvor im Klageregister eingetragen haben.
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Quellen: tagesschau