Die neue EU-Verpackungsverordnung: Herausfordernde Aspekte
Seit dem 12. August gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR, die darauf abzielt, Verpackungsmüll zu verringern und die Verantwortung der Hersteller zu stärken. Trotz dieser positiven Absicht wird die Praxis oft als bürokratisches Hemmnis wahrgenommen, insbesondere aus der Sicht des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH).
Grenzüberschreitender Handel: Eine komplexe Herausforderung
Für Onlinehändler, die innerhalb der EU grenzüberschreitend agieren, bedeutet dies, dass in jedem Verkaufsland möglicherweise ein eigener EPR-Bevollmächtigter benannt werden muss. Im schlimmsten Fall könnte dies dazu führen, dass für 27 Märkte 27 Bevollmächtigte und somit auch 27-mal Bürokratie notwendig sind.
Kleine Händler unter Druck
Große Unternehmen wie Amazon oder Temu können diese zusätzlichen Fixkosten tragen, doch für mittelständische Händler, die nur sporadisch nach Spanien, Belgien oder Österreich verkaufen, könnte dies die Rentabilität ihrer Geschäfte gefährden. Diese Entwicklung widerspricht den Zielen des europäischen Binnenmarktes, der den freien Handel unterstützen sollte.
Marktvielfalt in Gefahr: Rückzug kleiner Händler
Die Aussicht auf mögliche Konsequenzen ist alarmierend: Kleine Händler könnten aus dem EU-Markt ausscheiden, da große Konzerne die Fixkosten leichter stemmen können. Dies hätte zur Folge, dass die Auswahl für die Verbraucher abnimmt und gleichzeitig die Marktchancen für den europäischen Mittelstand gefährdet werden.
EU-Kommission und BVOH: Reaktionen und Forderungen
Die EU-Kommission hat die Problematik erkannt und einen Vorschlag zur Aussetzung der Regelung für EU-Unternehmen vorgelegt. Eine politische Einigung steht jedoch noch aus, da einige Mitgliedstaaten gegen eine Aussetzung sind. Der BVOH fordert unter anderem die sofortige Aussetzung der nationalen Bevollmächtigtenpflicht sowie die Schaffung eines echten EU-EPR-One-Stop-Shops, ähnlich dem Umsatzsteuer-OSS.
Einheitlicher Binnenmarkt: Ein unerfülltes Ziel
Ein funktionierender Binnenmarkt sollte auch in administrativer Hinsicht als ein einziger Markt agieren. Die aktuellen Regelungen stehen diesem Ideal entgegen und bedürfen dringend einer Überprüfung und Anpassung.
Quellen: bvoh, Merkur
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