Deutsche Reiseveranstalter sagen Reisen aufgrund des Iran-Kriegs ab
Ein deutscher Reiseveranstalter hat alle Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und den Oman aufgrund des Iran-Kriegs ausgesetzt. Dies betrifft auch Reisen mit Zwischenstopps in der Region.
Duisburg – Update vom 10. März, 17:46 Uhr: Der Reiseanbieter DERTOUR hat sämtliche Reisen in die vom Auswärtigen Amt als gefährlich eingestuften Nahostgebiete bis einschließlich 20. März storniert. „Für Pauschalreisen und Hotelbuchungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Bahrain, Jordanien, Oman und Saudi-Arabien mit Anreisen bis zum 31. März 2026 bieten wir zudem kostenlose Umbuchungen an“, teilte das Unternehmen mit. Für Reisen, die über zentrale Nahost-Drehkreuze wie Abu Dhabi führen, sind Umbuchungen bis zum 25. März kostenfrei.
Erstmeldung vom 10. März: Auch Schauinsland-Reisen hat aufgrund des Iran-Kriegs alle Reisen in die VAE und den Oman abgesagt. Dies betrifft nicht nur Reisende, die direkt in die Region reisen, sondern auch alle Pauschal- und Nur-Flug-Reisen mit Zwischenlandungen in der Golfregion, die bis zum 22. März abfliegen. Betroffene Kunden werden aktiv informiert und erhalten eine entsprechende Rückerstattung.
Schauinsland-Reisen reagiert auf die sich zuspitzende Lage im Nahen Osten. (Symbolbild) © Petros Karadjias/picture alliance/dpa/AP
Umbuchungsmöglichkeiten für betroffene Reisende
Wie Schauinsland-Reisen gegenüber Merkur.de von Ippen.Media erklärte, können Reisende mit Abreisedatum bis einschließlich 31. März ihre Buchungen gebührenfrei umbuchen. „Die Umbuchung erfolgt zum tagesaktuellen Preis. Dies gilt auch für Buchungen der Marke schauinsland-reisen dynamisch sowie für Buchungen mit Flügen aus unserem Flightcore-Programm“, so das Unternehmen.
Aktuell gelten für mehr als ein Dutzend Länder im Nahen Osten Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Für weitere Länder sind Teilreisewarnungen oder Hinweise zur erhöhten Vorsicht aktiv. Dazu zählen auch beliebte Urlaubsziele wie Zypern, Ägypten oder Dubai in den VAE. Zudem sind viele Lufträume weitreichend gesperrt.
Nach den Vergeltungsschlägen des Iran waren Zehntausende Urlauber im Nahen Osten gestrandet, viele wurden von Reiseveranstaltern und der Bundesregierung evakuiert. Die Situation hat nicht nur Auswirkungen auf Reisende in der Golfregion, sondern auch auf Flüge von Europa nach Asien, da Dubai einer der größten Luftverkehrsknotenpunkte weltweit ist. Auch Reisen nach Thailand oder Vietnam könnten betroffen sein.
Fluggesellschaften stellen Flüge ein
In Anbetracht der aktuellen Situation hat auch die Fluggesellschaft British Airways Flüge in den Nahen Osten gestrichen. Flüge nach Amman in Jordanien, Bahrain, Doha, Dubai und Tel Aviv werden bis mindestens Ende März ausgesetzt, wie The Independent berichtet. Flüge von und nach Abu Dhabi sind sogar bis zum Jahresende eingestellt. Ein genaues Datum für die Wiederaufnahme wurde nicht genannt. Auch die Evakuierungsflüge von Maskat nach London werden eingestellt, wobei für die letzten Flüge am Mittwoch (11. März) und Donnerstag (12. März) nur noch wenige Plätze verfügbar sind.
Rechte der Urlauber bei Reiseabsagen
Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei Flugverspätungen und -ausfällen grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Julian Navas, Experte für Fluggastrechte bei AirHelp, betont jedoch: „Die aktuelle Eskalation im Nahen Osten stellt eine außergewöhnliche Situation im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung dar. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften nicht zur Zahlung der pauschalen Entschädigung von 250 bis 600 Euro verpflichtet sind.“
Dennoch bleiben Passagieren auch in solchen Ausnahmefällen wesentliche Ansprüche erhalten. Bei Flugstreichungen oder erheblichen Verspätungen haben Reisende gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder auf eine alternative Beförderung zu ihrem Endziel, so Navas.
Eurowings, eine Tochtergesellschaft der Lufthansa, bestätigte auf Nachfrage: „Betroffene Fluggäste können kostenfrei auf ein späteres Reisedatum umbuchen oder erhalten alternativ den vollständigen Ticketpreis zurück.“
Die Entscheidung liegt dabei allein bei den Reisenden. Es ist nicht zulässig, dass eine Airline einseitig lediglich eine Rückerstattung oder einen Gutschein anbietet, ohne gleichzeitig eine alternative Beförderung anzubieten.
Schauinsland-Reisen empfiehlt betroffenen Gästen, sich für Umbuchungen an ihr Reisebüro oder die Onlineplattform zu wenden, über die sie gebucht haben. Für Umbuchungen von Reisen in andere Destinationen gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des Unternehmens.
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Bildquelle: Bildquelle: Wael Hneini auf Unsplash
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